, GEBÜHREN UND BEDINGUNGEN SAISONALE MIETE
Der Vermieter erklärt hiermit, dem Mieter eine Saisonmiete für die unten angegebene Zeit und zu den unten angegebenen Kosten und Bedingungen zu gewähren, und der Mieter akzeptiert und verpflichtet sich, die im Vertrag aufgeführten Kosten und Bedingungen, von denen er erklärt, Kenntnis genommen zu haben, auszuführen und zu erfüllen: Die Räumlichkeiten, deren Eigentümer er ist: 327, Route de Saint Hilaire 11000 CARCASSONNE Verschiedene Möbel und bewegliche Gegenstände, die die derzeit gemieteten Räumlichkeiten und ihre Nebengebäude ausstatten, sowie diese Waren existieren und verhalten sich ohne Ausnahme oder Vorbehalt und so, wie der Mieter erklärt, mit ihnen ausreichend vertraut zu sein, nachdem er Beschreibung und beschreibenden Zustand erhalten hat. Die Miete der beiden Häuser sichert dem Mieter die Privatisierung des Eigentums.
1. Die Räumlichkeiten werden bis zu den angegebenen Daten und Uhrzeiten vermietet. Zu diesem Zeitpunkt verpflichtet sich der Mieter, die Räumlichkeiten sowie die gesamte Einrichtung und Ausstattung in einwandfreiem Zustand und sauber zurückzugeben. Die Vermietung ist nur für 9 Personen (zum Ruhm meines Vaters) , 13 Personen (zur Zeit der Geheimnisse) und 22 Personen (+ ggf. 1 Baby unter 2 Jahren in jedem Haus) für die Anmietung der beiden Häuser entsprechend den üblichen Schlafmöglichkeiten zulässig. Jede Überschreitung dieser Personenzahl ohne vorherige Zustimmung des Vermieters kann zur Kündigung des Vertrags ohne Entschädigung führen.
2. Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache in einem gebrauchs-, wartungs- und reparaturfähigen Zustand zu übergeben. Er hat dem Mieter die ungestörte Nutzung der Mietsache zu gewährleisten und ihn gegen Mängel und Störungen zu versichern, die dies beeinträchtigen könnten. Zugang zur Mietsache ist ab 17:00 Uhr, Verlassen um 11:00 Uhr möglich.
(Abfahrtszeit kann auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit geändert werden)
3. Der Mieter wird das Inventar der Räumlichkeiten, den Zustand der Möbel und die ordnungsgemäße Funktion der Geräte zur Kenntnis nehmen. Sollte er Anomalien, Störungen oder Beschädigungen feststellen, muss er diese dem Vermieter innerhalb von zwei Tagen nach Betreten der Räumlichkeiten melden. Andernfalls gilt die Miete als vom Mieter in gutem Zustand vorgefunden. Das Verschieben der Möbel ist verboten.
4. Der Mieter kann die gemieteten Räumlichkeiten und Geräte uneingeschränkt nutzen; er darf deren Art, Zweck oder Aufteilung unter keinen Umständen ändern. Er trägt die Mietrisiken und ist verpflichtet, Verluste, Brüche oder Schäden, die während der Vertragslaufzeit auftreten, zum Schätzwert zu ersetzen.
5. Sämtliche während der Mietzeit durchzuführenden Reparaturen, die nicht auf einen Baumängel oder normale Abnutzung zurückzuführen sind, sowie sämtliche Beseitigung von Verstopfungen an Waschbecken, Duschen, Toiletten, Waschtischen, defekten Schaltern, Klingeln, Fenstern usw. liegen in der Verantwortung des Mieters.
6. Die Bereitstellung von Bett- und Haushaltswäsche ist in der Endreinigungsoption inbegriffen (die Betten sind bei Ihrer Ankunft gemäß Ihren Anweisungen bezogen, Einzel- oder Doppelbetten).
Die optionale Endreinigung zusätzlich zum Mietpreis beträgt 180 € für „La gloire de mon père"" und 220 € für „Le temps des secrets"" sowie 390 € bei Anmietung beider Häuser. Diese Reinigungsoption entbindet die Mieter nicht davon, die Räumlichkeiten innen und außen in einem ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen: Müll und Gläser müssen in die dafür vorgesehenen Container am Eingang entleert, Geschirr sauber und weggeräumt, Kühlschränke geleert, Betten ungemacht und keine Zigarettenstummel im Garten hinterlassen werden. Die Sarl LE CLOS DE LA CITÉ behält sich das Recht vor, bei Nichteinhaltung dieser Regeln zusätzliche Reinigungskosten in Rechnung zu stellen. Bitte beachten Sie, dass in den Häusern Rauchverbot herrscht.
7. Die etwaige Mitnahme von Hunden, Katzen oder anderen Tieren ist nicht gestattet und bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters.
8. Die Miete erfordert eine Anzahlung von 40 %. Der Restbetrag ist einen Monat vor dem Einzug zu entrichten. Der Mietpreis ist dann zu den genannten Terminen in voller Höhe vom Mieter zu entrichten, unabhängig von möglichen Ereignissen (Krankheit, Unfall oder unvorhergesehene Ereignisse). Ein Lockdown der Regierung ist jedoch ein anerkannter Kündigungsgrund.
Der Mieter, der bei der Online-Buchung seine Kreditkartendaten angegeben hat, wird darüber informiert, dass diese Karte lediglich als Garantie für die Reservierung dient. Er kann die fälligen Beträge per Banküberweisung auf das Konto der Sarl LE CLOS DE LA CITÉ bezahlen, indem er beim Vermieter eine IBAN anfordert. Wenn er sich für die Zahlung per Kreditkarte entscheidet, wird ihm ein sicherer Zahlungslink zu unserer Bank zugesandt.
9. Falls ein übermäßiger oder unverhältnismäßiger Verbrauch auf Grundlage der vom Vermieter bei Ankunft und Abreise des Mieters festgestellten Zählerstände festgestellt wird, werden die Rechnungen zu den offiziellen Tarifen des Wasserversorgungsunternehmens und von EDF erstellt.
10. Zur Deckung eventueller Schäden an Möbeln oder anderen Einrichtungsgegenständen der Mieträume sowie zur Begleichung verschiedener Nebenkosten und Verbrauchskosten muss der Mieter dem Vermieter per Scheck einen Betrag von 1.000 € als Kaution hinterlegen. Diese Kaution gilt in keinem Fall als Vorauszahlung der Miete und ist unverzinslich. Der Betrag wird dem Mieter so schnell wie möglich, spätestens jedoch 15 Tage nach Mietende, abzüglich etwaiger geschuldeter Beträge zurückerstattet. Diese Frist kann in bestimmten Fällen verlängert werden, z. B. bei notwendigen Gutachten, Sanierungsarbeiten, Streitigkeiten usw. Der Mieter verpflichtet sich, falls die Kaution nicht ausreicht, den vollen Betrag zu zahlen.
11. Der Mieter muss den Tag und die voraussichtliche Ankunftszeit im Voraus bekannt geben. Der Restbetrag muss spätestens 30 Tage vor dem im Mietvertrag festgelegten Zeitpunkt beim Vermieter eingehen. Die Schlüssel müssen am letzten Tag der Mietzeit bis spätestens 11:00 Uhr beim Vermieter zurückgegeben werden.
12- Kurtaxe: Die Kurtaxe wird vom Vermieter für die Stadt Carcassonne erhoben. Seit dem 1. Januar 2024 beträgt sie 2,89 € pro Erwachsenem über 18 Jahren und Tag . Sollte sich diese Steuer während der Reservierung erhöhen, wird dem Mieter diese Erhöhung in Rechnung gestellt.
13. Der Vermieter lehnt jede Verantwortung im Falle von Diebstahl oder Beschädigung in den gemieteten Räumlichkeiten ab. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietrisiken und die gemieteten Möbel bei einer renommierten Versicherungsgesellschaft gegen Diebstahl, Feuer und Wasserschäden sowie gegen Ansprüche von Nachbarn zu versichern und dies dem Vermieter oder dessen Beauftragten auf erstes Anfordern nachzuweisen. Ein Nachweis über Ihre Versicherung (z. B. eine Urlaubsbescheinigung) ist erforderlich. Ihr Versicherer stellt Ihnen diesen kostenlos zur Verfügung.